Dienstag, 8. Juli 2008

Gangster im Netz

Über das Thema AGBs habe ich mich ja schon ausführlich ausgelassen. Tatsache ist ja, dass alleine die Tatsache, dass eine Firma im Ausland sitzt, keinerlei Rückschluss erlaubt, dass die Firma seriös ist oder nicht. Auch ich selbst wohne nicht in Deutschland und fühle mich dadurch nicht als Verbrecher. Auch meine Geschäfte mag jemand für gut oder nicht gut halten - sie sind aber allesamt legal. Allerdings wird man sich wohl mit Fug und Recht ein Angebot genauer ansehen, wenn da eine Firma in Panama oder Dubai sitzt - man wird erst mal testweise gucken, wie deren Geschäftsgebaren sind.

Neulich habe ich schon einmal geschrieben über einen Quiz , der der beliebten Sendung im RTL-Fernsehen nachempfunden ist - Farbgebung, Musik, Stimmung, alles lässt automatisch an die Sendung denken. Aber - für das "Denken" des Benutzers ist natürlich der Betreiber nicht verantwortlich. Man sollte sich schon die AGBs durchlesen. Und da kommt man schnell dahinter, dass man nur "Bahnhof" versteht. Wenn die AGBs aber so gestaltet sind, dass man sie nicht versteht, sollte man auch die Finger von einem Angebot lassen.

Heute ist mir - zum wiederholten Male - in einem Mailtauscher der Link zu einem neuartigen Fernseh-Angebot im Internet untergekommen. Schon die Toplevel-Domain lautet auf ".tv" - was natürlich mit Fernsehen nichts zu tun hat, sondern mit dem pazifischen Idyll Tuvalu. Und - für den EINDRUCK des Besuchers "kann" ja der Anbieter nichts.

Groß und nicht übersehbar wird da hingewiesen, dass man: "ohne Decoder und Hardware", "ohne Software-Download", "Live" fernsehen kann per Mausklick, täglich über 1000 Live-Events erhalten kann - und, am Schönsten: das alles ist KOSTENLOS.

So steht es jedenfalls groß auf der Startseite. Und natürlich - ist das GELOGEN.

Kostenlos ist es nämlich nur, wenn die Bedingungen in den AGB nichts anderes aussagen. Dort steht aber in einem Passus: "Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten." Das ist schon mal gemein, wenn auch leider sogar bei "seriösen" Unternehmen üblich. Schlimmer ist das hier: hat der Anbieter ... "mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Dienstleistung begonnen oder hat der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig." - Aha - also mit Abruf des ERSTEN Angebots, egal ob brauchbar oder nicht, egal ob auf chinesisch oder amharisch, das Widerrufsrecht des Kunden ist erloschen. Ach ja, Gerichtsstand der Kameraden liegt am Persischen Golf.

Ich weiß schon, hier geht ein wenig das Widerrufsrecht durcheinander mit dem Kündigungsrecht. Aber es liegt alles auf der gleichen Linie. Der Witz ist, dass das gesamte Angebot auch völlig kostenlos im Netz zu erhalten ist, wenn auch nicht ohne Download.

Das Angebot ist vielleicht noch zu frisch, habe in den üblichen Abzocker-Foren noch nichts gefunden. Aber HIER steht ein wenig drüber, HIER auch. Und täglich gibt es neue Warnungen.



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