Dienstag, 1. Juli 2008

Magnus Gäfgen

Der Fall des heute 33-jährigen Magnus Gäfgen erregt derzeit mal wieder die Gemüter. Für die jüngeren LeserInnen ein kurzer Rückblick.

Magnus Gäfgen, seinerzeit ein Student, schlich sich in das Vertrauen des damals 11-jährigen Millionärssohns Jakob von Metzler aus Frankfurt ein. Im Jahre 2002 entführte er den Jungen und ermordete ihn. Trotzdem erpresste er von dessen reichen Eltern ein Lösegeld. Bei der Geldübergabe dann konnte Gäfgen festgenommen werden.

Der Verbrecher weigerte sich jedoch, der Polizei gegenüber den Verbleib des Jungen zu verraten - die Polizei ging ja davon aus, das Kind sei noch am Leben.

Um Gäfgen zum Reden zu bringen, also den Aufenthaltsort des kleinen Jakob zu verraten, liess der damalige Vizepräsident der Polizei Frankfurts dem Verbrecher "nie gekannte Schmerzen" androhen. Klar, das ist ein klarer Verstoss gegen das Verbot Gewalt anzuwenden oder auch nur anzudrohen.

Gäfgen und sein Anwalt wollten nun, letztinstanzlich, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Aufhebung des Urteils zu lebenslanger Haft erreichen - mit der Begründung, das Geständnis Gäfgens sei unter Androhung von Folter erpresst worden. Er berief sich dabei auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Endlich hat der Gerichtshof mit überwältigender Mehrheit diesen Einwand des Mörders zurück gewiesen. Gäfgen bleibt in Haft. Schließlich sei die Folterandrohung ja nicht auf das Ziel gerichtet gewesen ein Geständnis zu erzwingen, sondern um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln. Die Tatsache, dass Gäfgen einen Mord begangen habe sei von diesem Geständnis aber völlig unabhängig.

Natürlich NICHTS dagegen, dass ein Straftäter - wie auch jeder andere Mensch - sich bis zur letzten Instanz und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten für sein Recht kämpft. Und natürlich ist es geradezu die Pflicht eines jeden Anwalts, seinen Mandanten ALLE Möglichkeiten zu eröffnen, die der Gesetzgeber nun einmal vorgesehen hat. Es geht nicht an, einem Anwalt für seinen Einsatz etwa Vorhaltungen zu machen.

Aber wie sieht es mit Gäfgen selber aus? Tritt ihm nicht die Schamesröte ins Gesicht, wenn er einem kleinen Menschen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit, ja sogar sein Leben nimmt, dann aber für sich selber alle Rechte reklamiert? Kann er sich nicht in seiner Zelle verkriechen und trauern über dieses masslose Verbrechen, das er begangen hat?

Irgendwie erscheint es mir, dass Gäfgen wohl krank sein muss. Krank im Kopf. Oder wollte er nur den Rechtsstaat vorführen? Ihn lächerlich machen? Hat er tatsächlich geglaubt, durch juristische Mätzchen auf freien Fuss zu kommen? Als damaliger Jurastudent liegt der Gedanke nahe. Es kommt wohl öfters vor, dass Jurastudenten z.B. ihren Vermietern das Leben schwer machen, indem sie alle Winkelzüge von Vorschriften heranziehen, um sich um Mietzahlungen, Renovierungen etc. zu drücken. Haben wir es hier einfach mit einem Traumtänzer zu tun, der die Relation zwischen der Schwere verschiedener Gesetzesbrüche verloren hat?

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